Sind die Regelungen der Straßenverkehrsordnung für Geschwindigkeitsbegrenzungen noch zeitgemäß? Diese Frage stellt sich unser Bundestagsabgeordnete Ernst Dieter Rossmann angesichts der aktuellen Regelungsprobleme für die Elmshorner Gärtnerstraße. Bei den Verkehrsministern von Land und Bund will er sich jetzt für eine Überarbeitung der Straßenverkehrsordnung und ihrer Ausführungsverordnung einsetzen.
„Was wir derzeit in Elmshorn erleben, ist beileibe kein Einzelfall. Drastisch ausgedrückt könnte man sagen: ‚Die Gärtnerstraße ist überall!‘ Denn immer wieder kommt es ja auch in anderen Orten zur Gründung von Anwohnerinitiativen, um aus Gründen eines verbesserten Lärmschutzes oder stärkeren Schutzes von Fußgängern und Radfahrern Änderungen bei der Gemeinde einzufordern.“ Doch selbst, wenn sich Anwohner, Verwaltung und die Kommunalpolitik einig sind und Handlungsbedarf sehen, scheitern konkrete Maßnahmen oft an den geltenden Rechtsvorschriften, ärgert sich Rossmann. „Genau das ist jetzt bei der Gärtnerstraße der Fall. In den Stoßzeiten reiht sich in der Straße ein Auto an das nächste, so dass trotz des derzeit geltenden Tempo 30 Fußgänger und Radfahrer viel Geduld aufbringen müssen, um die Straße zu queren“, macht der Politiker deutlich. „Dabei liegen in den Nebenstraßen der Gärtnerstraße Schulen und Kindergärten.“ Außerhalb der Stoßzeiten hingegen nehmen es viele Autofahrer mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht so genau. Anwohner und Kommunalpolitik sehen deshalb Handlungsbedarf. Problem: Aufgrund der bestehenden Regelung der Straßenverkehrsordnung und den zugehörigen Verwaltungsvorschriften stehen die Zeichen nicht gut, eine Lösung im Sinne der Anwohner zu finden. Rossmann: „Im Gegenteil, aufgrund des Anteils des Durchgangsverkehrs droht sogar eine Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit, weil die geltende Rechtslage keinen ausreichenden Spielraum für angemessene Lösungen vor Ort schafft.“ Im Ergebnis führe dies zu Unverständnis in der Bevölkerung, aber auch bei Verwaltung und Kommunalpolitik.
Rossmann fordert daher eine Überprüfung der derzeitigen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung und der konkretisierenden Verwaltungsvorschriften mit dem Ziel, durch eine Änderung den ausführenden Behörden mehr Spielräume und den Gemeinden mehr Befugnisse einzuräumen und einen besseren Interessenausgleich zwischen dem Verkehrsfluss und dem Schutz von Anwohnern und nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen. Der Abgeordnete kündigt an, sich an den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Schleswigs-Holsteins Verkehrsminister Dr. Bernd Buchholz zu wenden und bei beiden Initiativen zur Änderung der Vorschriften anzuregen.
„2015 hatte der ehemalige Schleswig-Holsteinische SPD-Verkehrsminister Reinhard Meyer eine länderübergreifende Initiative ergriffen, um die Einrichtung von Tempo 30 vor besonderen Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Seniorenheimen auch an Durchgangsstraßen und Bundes- und Landesstraßen zu vereinfachen“, erinnert sich Rossmann. „Einer entsprechenden Änderung des Paragrafen 45 StVO haben Bundestag und Bundesrat Ende 2016 zugestimmt.“ Für die Gärtnerstraße hofft Rossmann gemeinsam mit dem verkehrspolitischen Sprecher der Elmshorner SPD-Fraktion, Jürgen Heesch, dass durch den von der Kommunalpolitik erteilten Prüfauftrag und Gespräche der Verwaltung mit der zuständigen Fachaufsicht trotz der geltenden Rechtslage eine akzeptable Lösung gefunden werden kann.