Auf seiner Sitzung am 19.02.2020 hat der Ausschuss für Gleichstellung und Soziales (AGS) die Vertagung der Entscheidung über die Erweiterung und Sanierung des Elmshorner Zufluchtsortes für misshandelte Frauen beschlossen. Zwei Fraktionen haben noch Beratungsbedarf angemeldet, wir haben uns klar für die Umsetzung der Maßnahme ausgesprochen.
Das Gebäudemanagement der Stadt hat ergänzende Unterlagen mit detaillierteren Aussagen zu den Teilbaumaßnahmen und eine übersichtlichere Gegenüberstellung der monatlichen Kosten und Mieteinnahmen erstellt. Diese Tischvorlagen bieten keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse: die Finanzierung kann durch Zuschüsse und Kredite des Landes zu 97 % gesichert werden, die laufenden Kosten – einschließlich der Abschreibungen und möglicher unvorhergesehener Kostensteigerungen – werden durch die Mietzahlung des Landes für den Betrieb des Frauenhauses gedeckt.
Die dringend nötigen Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude müssen nun nicht kleinschrittig von der Stadt finanziert werden, sondern können als Teil der Gesamtmaßnahme aus einem Guss umgesetzt werden.
Wir sprechen uns nachdrücklich dafür aus, dass die Stadt Eigentümerin des betreffenden Gebäudes bleibt und die geplante Erweiterung in städtischer Regie umgesetzt wird. Das kann aber auch bedeuten, dass z.B. Architektenleistungen wie bereits im Planungsprozess vergeben werden.
„Jetzt, kurz vor den abschließenden Projektentscheidungen und nach den umfangreichen Vorarbeiten des Gebäudemanagements sind Spekulationen über eine Privatisierung nicht förderlich.,“ kommentiert dazu unser sozialpolitischer Sprecher Detlef Witthinrich und ergänzt:

„Der Trägerverein „Frauen helfen Frauen in Not“ erwartet nach zehnjährigem Vorlauf zu Recht eine zügige Realisierung und Planungssicherheit für die zukünftige Arbeit und für die Unterstützung der betroffenen Frauen.“
Damit die Grundsatzentscheidung über die Freigabe der Finanzmittel erfolgen kann, wird der Ausschuss für Gleichstellung und Soziales am 11.03.20 zu einer Sondersitzung zusammenkommen.