Vorausgegangen waren der Einrichtung des Fonds die Initiative des Bundes, den Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Abfederung der gestiegenen Gas- und Strompreise einzurichten und ein Bund-Länder-Beschluss vom 2. November 2022, hieraus bis zu eine Milliarde Euro zu einzusetzen, um den Kulturbereich in der durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachten Energiekrise zu unterstützen. Stegner: „Ich freue mich, dass es mit der Umsetzung so schnell geklappt hat, und die Hilfe jetzt an den Start geht. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass es vielen Kultureinrichtungen trotz eigener Einsparinitiativen gerade im Energiebereich nicht gut geht.“ Vielfach seien Zuspruch und Nutzung nach der Pandemie noch nicht wieder auf Vor-Krisen-Niveau, so dass die Unterstützung jetzt zur rechten Zeit komme. „Wir dürfen dabei nicht vergessen, dass Kultureinrichtungen auch eine gesamtgesellschaftliche Funktion erfüllen und für Austausch und Bildung wichtig sind“, findet der SPD-Mann.
Anträge auf Förderung können private und öffentlich-rechtliche Kultureinrichtungen sowie Kulturveranstaltende stellen, wenn sie ticketfinanzierte Kulturveranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen, die nicht selbst als Kultureinrichtung förderfähig sind.
Bei öffentlich finanzierten Einrichtungen bezuschusst der Bund mindestens 50 Prozent der Mehrbedarfe, wobei sich die maximale Förderhöhe nach der Höhe des regulären Bundesanteils der jeweiligen Einrichtung richtet. Bei privaten Einrichtungen und soziokulturellen Zentren können bis zu 80 Prozent der Mehrbedarfe übernommen werden. Bei Kulturveranstaltenden wird der Energiekostenmehrbedarf über einen Festbetrag pauschal gefördert, gestaffelt nach der Kapazität des jeweiligen Saales, in dem die Kulturveranstaltung stattfindet.
Für den Programmstart, der noch im Februar erfolgen soll werden derzeit die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Programmstart durch Kultur-Staatsministerin Roth und die Länder erarbeitet. Auch der Deutsche Kulturrat ist an diesen Vorarbeiten beteiligt. Der Förderzeitraum des Kulturfonds Energie des Bundes startet sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 und soll zusammen mit der energiepreisbremse zum 30. April 2024 auslaufen. Die administrative Abwicklung erfolgt über die Kulturministerien der Länder.
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